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Beiträge & Zahlung

Fragen zur Zahlung

Wann die erste Rechnung kommt, warum es zwei sind, wie der Dauerauftrag läuft — und was bei Kündigung gilt.

01

Wann erhalte ich meine erste Rechnung?

Am 1. des Monats nach Ihrem Eintritt. Im Eintrittsmonat stellen wir keine Rechnung.

Wenn Sie zum Beispiel am 15. Mai eintreten, erhalten Sie Ihre erste Rechnung am 1. Juni, zahlbar bis zum 5. Juni.

02

Warum habe ich zwei Rechnungen erhalten?

Weil Sie mitten im Monat eingetreten sind und monatlich zahlen. Sie erhalten in einer E-Mail:

  1. eine einmalige Rechnung für die restlichen Trainings Ihres Eintrittsmonats – diese bezahlen Sie einmal von Hand;
  2. die normale Monatsrechnung – dieser Betrag ist der Betrag für Ihren Dauerauftrag.

Beide sind bis zum 5. fällig und haben dieselbe Zahlungsreferenz. Wir trennen sie bewusst: So entspricht Ihr Dauerauftrag genau dem monatlich wiederkehrenden Betrag und muss nie wegen eines einmaligen Betrags angepasst werden.

03

Wie wird der einmalige anteilige Betrag berechnet?

Wir zählen die Trainings, die Ihre Trainingsstufe im Rest des Eintrittsmonats anbietet – nicht, wie oft Sie tatsächlich da waren.

Beispiel: Eintritt am 15. Mai, 2× pro Woche zu CHF 100.00 pro Monat

SchrittRechnungErgebnis
Preis pro TrainingCHF 100.00 × 12 ÷ (52 × 2)CHF 11.54
Verbleibende Tage im Mai31 − 15 + 117 Tage
Verfügbare Trainings17 ÷ 7 × 2, gerundet5
Einmaliger BetragCHF 11.54 × 5CHF 57.70

Am 1. Juni erhalten Sie also CHF 57.70 einmalig und CHF 100.00 für den Juni – beides fällig am 5. Juni. Ihr Dauerauftrag lautet auf CHF 100.00.

Treten Sie ganz am Ende des Monats ein? Bleiben ab Ihrem Eintrittstag weniger als 5 Tage im Monat, verzichten wir auf den anteiligen Betrag. Sie erhalten nur die normale Monatsrechnung – nichts wird nachgetragen.

04

Bis wann muss ich zahlen?

Bis zum 5. des Monats, auf den sich die Rechnung bezieht. Dieser Termin gilt für alle Mitglieder gleich, unabhängig davon, wann Sie eingetreten sind.

Die Rechnung wird am 1. ausgestellt. Sollten wir eine Rechnung ausnahmsweise später verschicken, haben Sie mindestens drei Tage Zeit.

05

Wie richte ich den Dauerauftrag ein?

Einmalig bei Ihrer Bank – im E-Banking meist unter «Dauerauftrag» oder «Zahlungsauftrag wiederkehrend»:

  • Betrag: der Betrag der normalen Monatsrechnung (nicht der einmaligen);
  • Referenz: die Referenznummer von Ihrer QR-Rechnung – sie bleibt immer gleich;
  • Ausführung: monatlich, so dass das Geld vor dem 5. bei uns ist (z. B. am 1. oder 2.);
  • Empfänger: die QR-IBAN und Adresse von Ihrer Rechnung.

Weil die Referenz nie ändert, müssen Sie den Dauerauftrag bei den Folgerechnungen nicht anfassen.

Hat Ihre Familie mehrere Mitglieder, hat jede Mitgliedschaft eine eigene Referenz – richten Sie pro Mitgliedschaft einen Dauerauftrag ein.

Wichtig: Ändert sich Ihr Betrag – neue Trainingsstufe, Ermässigung fällt weg, Beitragsanpassung –, passen Sie den Dauerauftrag bitte selbst an. Wir können das nicht für Sie tun.

06

Ich zahle jährlich. Was gilt für mich?

Bei jährlicher Zahlung gibt es keine anteilige Rechnung. Stattdessen entscheidet Ihr Eintrittsdatum, wann Ihr Beitragsjahr beginnt:

  • Eintritt vor dem 15. eines Monats: Ihr Jahr beginnt am 1. dieses Monats. Die Tage vor Ihrem Eintritt sind geschenkt bzw. im Jahresbeitrag enthalten.
  • Eintritt am oder nach dem 15.: Der Eintrittsmonat ist gratis. Ihr Jahr beginnt am 1. des Folgemonats.

In beiden Fällen erhalten Sie die Rechnung am 1. und zahlen bis zum 5. Danach jedes Jahr gleich: Rechnung am 1., fällig am 5.

07

Eine Behörde übernimmt unsere Beiträge. Wie läuft das?

Sie geben das bei der Anmeldung selbst an. Danach:

  • Sie erhalten die QR-Rechnung wie alle anderen, mit einem Hinweis darauf, sie weiterzuleiten;
  • Sie leiten die Rechnung an die zuständige Stelle weiter – wir haben keinen Kontakt zur Behörde;
  • Sie haben 30 Tage ab Rechnungsdatum Zeit statt bis zum 5.;
  • Sie bleiben verantwortlich. Zahlt die Behörde nicht oder zu spät, wenden wir uns an Sie, und die Zahlungserinnerungen gehen an Sie.
08

Was passiert, wenn ich zu spät zahle?

Wir schicken automatisch Erinnerungen per E-Mail: 10 Tage, 30 Tage und 60 Tage nach dem Fälligkeitstag. Jede Stufe kommt einmal.

Es gibt keine Mahngebühr und keine Verzugszinsen, und der Trainingsbesuch wird nicht automatisch gesperrt.

Bleibt eine Rechnung nach der letzten Erinnerung offen, melden wir uns persönlich. In hartnäckigen Fällen kann der Vorstand die Mitgliedschaft beenden und die Forderung einfordern. Wenn es finanziell eng ist: Melden Sie sich früh bei uns – wir finden meist eine Lösung, und es gibt die KulturLegi-Ermässigung (Frage 11).

09

Wann kann ich kündigen und wann endet die Mitgliedschaft?

Sie kündigen in der Plattform unter «Mitgliedschaft kündigen».

Bei monatlicher Zahlung endet die Mitgliedschaft auf ein Quartalsende, wobei Sie einen Monat vorher gekündigt haben müssen:

Kündigung bisEnde am
28./29. Februar31. März
31. Mai30. Juni
31. August30. September
30. November31. Dezember
nach dem 30. November31. März des Folgejahres

Kündigen Sie zum Beispiel am 1. März, endet die Mitgliedschaft am 30. Juni – nicht am 31. März, weil der Stichtag Ende Februar bereits vorbei war.

Bei jährlicher Zahlung endet die Mitgliedschaft am Ende des bezahlten Jahres.

Bis zum Enddatum können Sie normal trainieren, und die Beiträge laufen bis dahin weiter. Rückerstattungen gibt es gemäss Statuten keine – auch keine anteiligen.

Vergessen Sie nicht: Löschen Sie nach dem Enddatum Ihren Dauerauftrag bei der Bank. Das können nur Sie tun.

10

Kann ich meine Trainingsstufe wechseln?

Ja, jederzeit in der Plattform. Der neue Beitrag gilt ab der nächsten Rechnung; die laufende Rechnung bleibt unverändert.

Denken Sie danach an den Dauerauftrag – der neue Betrag muss dort selbst eingetragen werden.

Solange eine Kündigung vorgemerkt ist, können Sie die Mitgliedschaft nicht mehr ändern.

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Welche Ermässigungen gibt es?

Geschwister – nach Reihenfolge der Anmeldung: das 1. Kind zahlt voll, das 2. Kind erhält 15 %, das 3. und jedes weitere Kind 50 %. Kinder im Probetraining zählen nicht mit. Verlässt ein Kind den Verein, rücken die anderen nach und ihre Ermässigung kann kleiner werden.

KulturLegi – 30 % Ermässigung. Laden Sie in der Plattform ein Foto oder PDF Ihrer Karte hoch und geben Sie den Namen auf der Karte und das Ablaufdatum an (die Kartennummer brauchen wir nicht). Wir prüfen von Hand, in der Regel innert weniger Arbeitstage. Die Ermässigung gilt ab der nächsten Rechnung; bereits verschickte Rechnungen ändern wir nicht. Läuft die Karte ab, entfällt die Ermässigung automatisch – wir erinnern Sie 30 Tage vorher per E-Mail. Laden Sie dann einfach die neue Karte hoch.

Kombination: Geschwisterermässigung und KulturLegi werden nicht addiert. Pro Kind gilt die günstigere von beiden. Beim 3. Kind sind das immer die 50 %.

Der Jahresrabatt von 10 % kommt zusätzlich dazu.

12

Wie funktioniert das Probetraining?

Zwei kostenlose Lektionen innerhalb von 30 Tagen. Sie brauchen keine Zahlungsangaben, und es entstehen keine Kosten.

Das Probetraining endet, sobald beide Lektionen bezogen sind oder die 30 Tage abgelaufen sind – je nachdem, was zuerst eintritt.

Danach entscheiden Sie, ob Sie eine Mitgliedschaft lösen möchten. Sie wählen dabei die Trainingsstufe und die Zahlungsweise. Ab dann gelten die normalen Regeln: erste Rechnung am 1. des Folgemonats, fällig am 5.

Läuft die 30-Tage-Frist ab, während noch eine Gratislektion offen ist, wandeln wir das Probetraining in eine Mitgliedschaft 1×/Woche zu CHF 80.00 pro Monat um. Möchten Sie das nicht, beenden Sie das Probetraining einfach vorher in der Plattform oder melden Sie sich bei uns.

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